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(Gesetzesdekret Nr. 286 vom 25. Juli 1998 und nachfolgende Änderungen; Präsidialdekret Nr. 394 vom 31. August 1999; Interministerieller Erlass Nr. 850 vom 11. Mai 2011 und geänderte Verordnung (EG) Nr. 539 von 2001; geänderte Verordnung (EG) Nr. 562 von 2006 - Schengener Grenzkodex; Verordnung (EG) Nr. 810 von 2009 - Visakodex)
Ein Einreisevisum ist die Genehmigung, die Ihnen die Einreise nach Italien ermöglicht. Es handelt sich um eine gedruckte Visummarke, die in Ihrem Reisepass oder einem anderen gültigen Reisedokument angebracht wird.
Ihr Visumantrag muss ein aktuelles Passfoto, ein gültiges Reisedokument und gegebenenfalls weitere Unterlagen je nach Art des beantragten Visums enthalten.
Sie müssen die folgenden Angaben machen:
- das Ziel Ihrer Reise;
- Mittel zur Unterstützung sowohl für Ihren Aufenthalt in Italien als auch für Ihre Rückkehr in Ihr Land;
- Unterkunft.
Ein Visum wird von den italienischen Botschaften und konsularischen Vertretungen in Ihrem Herkunftsland oder Ihrem ständigen Wohnsitz ausgestellt. Während Sie sich in Italien aufhalten, können Sie weder ein Visum noch eine Verlängerung seiner Gültigkeit beantragen.
Ein Visum ist nicht erforderlich wenn Sie Staatsangehöriger eines der Länder sind, deren Bürger von der Visumpflicht für Kurzzeitaufenthalte befreit sind nicht mehr als 90 Tage aus folgenden Gründen: Tourismus, Mission, Geschäft, Einladung oder Sportveranstaltungen.
Ein Visum ist erforderlich wenn Sie Staatsangehöriger eines der Länder sind, deren Bürger der Visumpflicht unterliegen.
Einheitliches Schengen-Visum für Kurzaufenthalte von höchstens 90 Tagen
Das von einem Schengen-Staat ausgestellte einheitliche Visum berechtigt zur Einreise für einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum oder zur Durchreise durch den Schengen-Raum für einen Zeitraum von nicht mehr als 90 Tagen.
Wenn Sie im Besitz einer von einem Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie für einen Kurzaufenthalt von höchstens 3 Monaten aus anderen Gründen als Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Ausbildung ohne Visum nach Italien einreisen. Auch in diesem Fall müssen Sie Bericht bei Ankunft.
Nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt
Wenn Sie in Italien bleiben möchten für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagensind Sie auch dann visumpflichtig, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das von der Visumpflicht für die Durchreise oder den Kurzaufenthalt befreit ist.
Visa für den längerfristigen Aufenthalt sind gültig für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen und für die ein- oder mehrmalige Einreise nach Italien und kann die Durchreise durch das Gebiet der Schengen-Staaten beinhalten (die Dauer der Durchreise darf 5 Tage nicht überschreiten).
Arten von Visum
Es gibt 20 Arten von Einreisevisa: Adoption, Geschäftsvisum, Visum für medizinische Behandlung, Diplomatenvisum, Visum für begleitende Familienangehörige, Visum für Sportveranstaltungen, Einladungsvisum, Visum für selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit, Visum für Dienstreisen, Visum aus religiösen Gründen, Wiedereinreisevisum, Visum für Wahlaufenthalt, Visum für Familienzusammenführung, Visum für Studium, Visum für Flughafentransit, Transitvisum, Verkehrsvisum, Tourismusvisum und Arbeitsvisum.
- Visumtyp A: Visum für den Flughafentransit
- Visumtyp B: Transitvisum
- Visumtyp C: Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt oder Reisevisum, gültig für eine oder mehrere Einreisen und für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen
- Visum Typ D: Visum für einen Langzeitaufenthalt von mehr als 90 Tagen.