Ausländer, die warten die Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung können Italien verlassen und wieder einreisen, wenn sie dort bleiben:
- die von den italienischen Postämtern ausgestellte Quittung (Poste Italiane S.p.A), in dem die Einreichung des Antrags auf Verlängerung des Aufenthaltstitels oder des EG-Aufenthaltstitels für langfristig Aufenthaltsberechtigte bescheinigt wird;
- den abgelaufenen Aufenthaltstitel;
- ihren Reisepass oder andere gleichwertiges Reisedokument .
Das gleiche erleichterte Verfahren wird Ausländern gewährt, die ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben. erste Aufenthaltstitel für Beschäftigung, Selbstständigkeit, oder Familienzusammenführungvorausgesetzt, dass:
- sie Italien über eine beliebige italienische Außengrenzübergangsstelle verlassen und wieder einreisen (ciculares Schreiben vom 11. März 2009);
- sie legen ihren Reisepass oder ein anderes gleichwertiges Reisedokument vor, zusammen mit dem Einreisevisum, in dem die Gründe für ihren Aufenthalt (Beschäftigung, Selbständigkeit oder Familienzusammenführung) angegeben sind, und der von den italienischen Postämtern (Poste Italiane S.p.A.) ausgestellten Quittung;
- sie reisen nicht durch andere Schengen-Länder, da dies nicht erlaubt ist.
Die Rundschreiben (pdf 35 Kb) vom 27. Juni 2007 besagt, dass Ausländer, die eine Kinder unter 14 Jahren kann bei der Questura die Ausstellung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis mit begrenzter Gültigkeitsdauer beantragen. Dieses Dokument enthält die persönlichen Daten der Kinder, die dann Italien vorübergehend verlassen dürfen.
https://www.poliziadistato.it/articolo/10722